Steinschlag und Teilkasko: Wer zahlt die Scheibe?

Einen Steinschlag in der Scheibe zahlt die Teilkasko. Bei einer Reparatur verzichten einige Versicherer sogar auf die Selbstbeteiligung, beim Scheibentausch fällt sie meist an. Hochgestuft werden Sie nicht, denn die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklasse. Ausnahme: Ein Steinschlag im Lack ist ein Fall für die Vollkasko.

Wir rechnen Glasschäden direkt mit Ihrer Kasko ab. 7 unserer Google-Bewertungen drehen sich um Steinschlag und Scheibentausch, alle 7 mit 5 Sternen.

Von Johannes Richert, Kfz-Meister und Geschäftsführer von R&R Automobile · Stand: 2. Oktober 2026

Autoglas-Reparatur in der Werkstatt von R&R Automobile in Schloß Holte-Stukenbrock

Auf dieser Seite

  1. Wer zahlt in welchem Fall?
  2. Steinschlag und Selbstbeteiligung
  3. Werde ich hochgestuft?
  4. Nur Haftpflicht: und jetzt?
  5. Steinschlag, was tun?
  6. Werkstattbindung prüfen
  7. So läuft die Abwicklung bei uns
  8. Häufige Fragen

Wer zahlt den Steinschlag in welchem Fall?

Wer zahlt, hängt von zwei Fragen ab: Was ist kaputt, Glas oder Lack? Und welche Versicherung haben Sie? Ob Ihr Steinschlag überhaupt reparierbar ist, steht in unserem Ratgeber Steinschlag reparieren. Hier geht es nur ums Geld.

SituationWer zahltHochstufung
Scheibe repariert, TeilkaskoTeilkasko, bei einigen Versicherern ohne Selbstbeteiligungnein
Scheibe getauscht, TeilkaskoTeilkasko, abzüglich Selbstbeteiligungnein
Scheinwerfer zerbrochenTeilkaskonein
Steinschlag im Lacknur Vollkaskoja
Nur HaftpflichtSie selbstentfällt
Stein nachweislich fahrlässig verlorenHaftpflicht des Verursachersentfällt

Quellen: ADAC, HUK, ERGO, Verti. Die genauen Leistungen stehen in Ihrem Vertrag.

Steinschlag und Selbstbeteiligung: Wann zahlen Sie selbst?

Bei einer Reparatur verzichten einige Versicherer auf die Selbstbeteiligung, zum Beispiel ERGO und die HUK. Bei der HUK gilt das allerdings nur, wenn Sie den Schaden vorher melden. Muss die Scheibe getauscht werden, zahlt die Teilkasko laut ADAC abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Daraus folgt die wichtigste Regel dieses ganzen Artikels: Ein kleiner Steinschlag ist billig, ein großer Riss ist es nicht. Wer den Punkt in der Scheibe ein paar Wochen ignoriert, verwandelt eine oft kostenlose Reparatur in einen Tausch mit Selbstbeteiligung. Der Stein hat nur einmal getroffen, die Rechnung trifft dafür doppelt.

Werde ich nach einem Steinschlag hochgestuft?

Nein, solange es ein Glasschaden ist. Eine Hochstufung gibt es bei der Teilkasko laut ADAC nicht, und auch die HUK schreibt, dass die Meldung eines Steinschlags nicht zur Rückstufung führt.

Kfz-Meister bei R&R Automobile arbeitet mit Spezialwerkzeug an einer Autoscheibe

Anders beim Lack: Einen Lackschaden durch Steinschlag zahlt laut Verti nur die Vollkasko, und danach werden Sie hochgestuft. Scheibe und Lack sind also zwei verschiedene Versicherungsfälle, auch wenn derselbe Stein beide erwischt hat. Bei einem kleinen Lackpunkt kann sich der Vollkasko-Schaden deshalb nicht lohnen. Rechnen Sie das vorher mit Ihrer Versicherung durch.

Nur Haftpflicht: Wer zahlt dann den Steinschlag?

Mit reiner Haftpflicht zahlen Sie den Steinschlag selbst. Die Kfz-Haftpflicht deckt laut ADAC keine Steinschlagschäden am eigenen Fahrzeug.

Eine Ausnahme gibt es: Hat ein anderes Fahrzeug den Stein nachweislich fahrlässig verloren, etwa durch ungesicherte Ladung, muss dessen Haftpflicht zahlen. Der Haken liegt im Wort "nachweislich". Laut Verti ist das meist schwer zu beweisen, denn der LKW vor Ihnen hat selten Lust, stehen zu bleiben und ein Geständnis zu unterschreiben.

Steinschlag? Wir klären das mit Ihrer Kasko.

Rufen Sie uns an, wir prüfen den Schaden und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr, in Schloß Holte-Stukenbrock.

Jetzt anrufen: 05207 3045

Steinschlag, was tun? Die richtige Reihenfolge

Erst sichern, dann melden, dann reparieren lassen. Die Reihenfolge ist wichtig, weil manche Versicherer nur bei vorheriger Meldung auf die Selbstbeteiligung verzichten. Die Schritte folgen der Checkliste des ADAC:

  1. Tempo raus, anhalten, den Schaden ansehen.
  2. Die Stelle mit Scheibenpflaster oder Klebeband abdecken, damit kein Schmutz und keine Feuchtigkeit hineinkommen.
  3. Die Versicherung anrufen, den Schaden melden und fragen, ob Ihr Vertrag eine Werkstattbindung hat.
  4. Einen Termin in der Werkstatt machen, möglichst bald.
  5. Die Abrechnung mit der Werkstatt klären. Die meisten Betriebe rechnen laut ADAC direkt mit der Versicherung ab.

Ein Steinschlag im Sichtfeld ist laut ADAC übrigens keine Bagatelle. Bei der HU gibt es dann keine Plakette, und in einer Polizeikontrolle drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Ein Punkt für einen Stein, den Sie nicht mal geworfen haben.

Werkstattbindung: vorher in den Vertrag schauen

Mit einer Werkstattbindung haben Sie sich laut ADAC verpflichtet, Kaskoschäden nur in einer Partnerwerkstatt Ihres Versicherers reparieren zu lassen. Das gilt auch für Teilkasko-Schäden.

Mechaniker von R&R Automobile bei der Fahrzeugdiagnose im Innenraum

Steht das in Ihrem Vertrag, fragen Sie beim Melden des Schadens nach, welche Werkstatt Sie nutzen dürfen. Was passiert, wenn Sie trotzdem woanders reparieren lassen, regelt Ihr Vertrag. Ohne Werkstattbindung wählen Sie frei. Ein kurzer Blick in die Police spart hier mehr Ärger als jedes Scheibenpflaster.

So läuft die Abwicklung bei uns

Bei R&R kümmern wir uns direkt um die Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Sie bringen das Auto, wir prüfen, ob Reparatur oder Tausch nötig ist, und klären die Abrechnung mit der Kasko. Sitzen Kameras in der Scheibe, kalibrieren wir sie nach dem Tausch neu.

In 16 unserer 103 Google-Bewertungen loben Kunden ausdrücklich die schnelle Hilfe oder schnelle Termine, alle 16 mit 5 Sternen. Zwei Stimmen, die zum Thema passen:

"Ich habe mein Auto wegen eines Steinschlages zu R&R Automobile gebracht und bin rundum sehr zufrieden! Die Scheibe wurde zeitnah gewechselt, ich habe einen Leihwagen bekommen."

Giulia Wenzel, Google-Bewertung

"Toller Service. Termin innerhalb von 2 Tagen. Sehr zu empfehlen."

Google-Bewertung, April 2023

Häufige Fragen zu Steinschlag und Versicherung

Muss ich den Steinschlag der Versicherung melden, bevor er repariert wird?

Ja. Der ADAC rät, den Schaden unbedingt vorher bei der Versicherung zu melden. Bei manchen Versicherern wie der HUK hängt der Verzicht auf die Selbstbeteiligung sogar davon ab, dass Sie vorab Bescheid gegeben haben.

Zahlt die Teilkasko auch einen kaputten Scheinwerfer?

Ja. Geht ein Scheinwerfer durch einen Steinschlag zu Bruch, ist das laut Verti ein Fall für die Teilkasko. Prüfen Sie trotzdem Ihre Vertragsbedingungen, denn die Leistungen unterscheiden sich je nach Tarif.

Zahlt die Teilkasko einen Steinschlag im Lack?

Nein. Einen Lackschaden durch Steinschlag bezahlt laut Verti nur die Vollkasko, nicht die Teilkasko. Weil es dann ein Vollkasko-Schaden ist, werden Sie danach hochgestuft.

Rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab?

Meistens ja. Laut ADAC wickeln die meisten Betriebe den Schaden direkt mit der Versicherung ab. Bei uns ist das Standard: Sie geben uns Ihre Versicherungsdaten, den Rest klären wir.

Was zahle ich bei R&R für einen Steinschlag mit Teilkasko?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Bei einer Reparatur verzichten einige Versicherer auf die Selbstbeteiligung, beim Scheibentausch fällt sie meist an. Den genauen Betrag sagt Ihnen Ihre Police. Für alles andere gilt: Preis auf Anfrage.

Sie wollen Ihren Steinschlag über die Teilkasko reparieren lassen? Wir prüfen den Schaden in Schloß Holte-Stukenbrock, direkt an der A33, und kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Versicherung. Alles Weitere zu Reparatur, Sichtfeld und Tausch finden Sie im Ratgeber Steinschlag reparieren.